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Auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht - dabei hielt die FDP ihr Wahlversprechen und setzt sich für eine bessere Situation von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgendern ein.

Fast genau vier Wochen nach der Bundestagswahl steht nun der Koalitionsvertrag zwischen der Union und der FDP. Dazu eine Presseerklärung aus dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland:

Die FDP hat ihre Wahlversprechungen gehalten!
Wir sind mit dem Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP nicht unzufrieden.

Zum Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD):

In dem Entwurf wird über unsere Anliegen Folgendes gesagt:

  • Seite 4, Zeile 162, 191-193: „Wir werden insbesondere (.....) gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen"
  • Seite 103, Zeile 5144-5147: „Wir wollen die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von Eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessern. Dazu werden wir die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartner schaften übertragen.
  • Seite 87, Zeile 4359 -4363 „Wir werden den Beschluss des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2000 umsetzen und im Sinne eines kollektiven Ausgleichs für homosexuelle NS-Opfer eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung errichten. Sie soll durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegenwirken.“
  • Seite 100, Zeile 5013-5020: „Reform des Transsexuellenrechts
    Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Wir sind zuversichtlich, dass wir auf der Grundlage dieser  Festlegungen weitere wesentliche Fortschritte beim Abbau der noch bestehenden Benachteiligungen von Lesben und Schwulen erreichen werden. Dazu ist die am Donnerstag bekannt gewordene neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten eine wesentliche Hilfe.

Bedauerlich ist, dass in dem Entwurf des Koalitionsvertrages nichts zur Frage der Adoption gesagt wird. Diese Frage werden die Gerichte klären müssen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts ist die Einschränkung des deutschen Rechts, dass Lebenspartner nur leibliche Kinder des Partners adoptieren dürfen, nicht haltbar.

Den Entwurf der Koalitionsvertrages finden Sie hier:
http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf

Manfred Bruns
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

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Internet: http://www.lsvd.de

Links zum Thema:

 

Auch zur Wahl des neuen Bundestages fühlte der Verein QueerWeg den Parteien zu gleichstellungs-politischen Fragen auf den Zahn. Dazu verschickten wir unsere Fragen an die vorgeschlagenen Kandidaten im Wahlkreis Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis und an die jeweils Ersten der Landeslisten. Die Antworten können hier als Broschüre heruntergeladen werden.

Möchtest Du uns deine Meinung sagen? Dann schreib doch einfach in unser Gästebuch oder sende uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

Antworten (in chronologischer Reihenfolge, neueste Antworten oben)

QueerWeg-Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2009

  1. Seit der Einführung des Rechtsinstituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften in vielen Bereichen mit Ehepaaren gleichgestellt worden. In einigen Bereichen werden homosexuelle Paare jedoch lediglich gleiche Pflichten, nicht aber gleiche Rechte eingeräumt – so im Steuer-, im Erb- und im Beamtenrecht. Auch im Adoptions-, Kindschafts-, Sorge-, Miet- und Ausländerrecht besteht weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich einer Gleichbehandlung.

    Planen Sie eine Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen in allen Bundesgesetzen?

  2. Mehrere Gerichtsentscheide zu Lebenspartnerschaften begründen eine Nicht-Gleichbehandlung mit Ehen u. a. aufgrund des Fehlens eines umfassend im deutschen Recht verankerten Diskriminierungsverbotes aufgrund von sexueller Orientierung und Identität. Während der EG-Vertrag und der von Deutschland ratifizierte Entwurf für eine Europäische Verfassung sowie mehrere Landesverfassungen ein solches Diskriminierungsverbot enthalten, fehlt es im Gleichbehandlungsartikel des deutschen Grundgesetzes.

    Unterstützen Sie eine Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Orientierung und Identität"?

  3. Das Transsexuellengesetz ist seit seiner Einführung 1980 kaum verändert worden. Einige Aspekte mussten und müssen bereits nach erfolgreichen Verfassungsbeschwerden geändert werden. Nach wie vor gilt jedoch, dass Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags eine operative Angleichung der äußeren Geschlechtsmerkmale und dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit sind; eine Tatsache, die von Betroffenenverbänden kontinuierlich kritisiert wird. Ein weiterer Kritikpunkt ist der hohe Aufwand und die große Dauer des Verfahrens. Selbst für eine Vornamensänderung ohne Änderung des Geschlechtseintrags sind zwei unabhängige Gutachten erforderlich.

    Erachten Sie eine Reform des Transsexuellengesetzes für notwendig? Planen Sie in der folgenden Legislaturperiode eine Reform, und wenn ja, mit welchen Änderungen?

  4. Wichtige Aufklärungsarbeit in der breiten Öffentlichkeit wird durch eigene Initiativen (auch AIDS-Hilfen) betrieben und durch wissenschaftliche Forschungen unterstützt. Hierzu steht ein viel zu knappes Budget zur Verfügung, so dass einige dieser Projekte existenziell gefährdet sind.

    Welche finanziellen Mittel wollen Sie Aufklärungsprojekten und wissenschaftlichen Studien zur Verfügung stellen? Wie kann für Sie darüber hinaus eine weitere Unterstützung dieser Projekte aussehen (z.B. Förderung Ehrenamt)?

  5. Bereits das Reichsstrafgesetzbuch von 1872 führte den Paragraphen 175 ein, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Die Verschärfungen des Paragraphen durch die Nationalsozialisten im Jahr 1935 wurde durch die Bundesrepublik Deutschland übernommen und erst 1994 nach zwei Reformen sowie der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR aufgehoben. Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des §175 verurteilt.
    Im Mai 2002 beschloss der Bundestag eine Rehabilitierung der während der NS-Zeit aufgrund von §175 verurteilten Männer durch Aufhebung ihrer Urteile. Eine Rehabilitierung der nach 1945 Verurteilten steht hingehen bis heute aus.

    Sind Sie bereit, sich für eine Rehabilitierung der nach 1945 wegen einvernehmlichen homosexuellen Handlungen verurteilten Menschen einzusetzen?

  6. Während Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LSBT) in Deutschland durch rechtliche Normen weitgehend vor Diskriminierung geschützt sind, werden sie auch heute noch in mehr als 80 Staaten strafrechtlich verfolgt. In sieben Ländern wird Homosexualität mit dem Tod bestraft. Selbst in Mitgliedsstaaten der EU werden LSBT diskriminiert, so z.B. in Litauen, wo Homosexualität laut einem aktuellen Gesetzesbeschluss im Schulunterricht nicht mehr erwähnt werden darf.
    Nachdem kein einziges UNO-Abkommen über Menschenrechte einen Bezug auf sexuelle Orientierung oder Identität enthält, formulierten zahlreiche anerkannte Menschenrechtler 2007 die Yogyakarta-Prinzipien, mit denen Menschenrechte auch für LSBT angewendet werden.

    Welche Möglichkeiten zur weltweiten Aufhebung von LSBT-bezogener Diskriminierung sehen Sie? Werden Sie sich für eine Anwendung der Yogyakarta-Prinzipien durch die künftige Bundesregierung einsetzen?

 

Verschickt haben wir konkret an:

  • Kreiswahlvorschläge
    • Volker Blumentritt (SPD)
    • Ralph Lenkert (DIE LINKE.)
    • Roland Richwien (CDU)
    • Dr. Peter Röhlinger (FDP)
    • Olaf Möller (GRÜNE)
  • Landeslisten-Erste
    • Carsten Schneider (SPD)
    • Manfred Grund (CDU)
    • Patrick Kurth (FDP)
    • Katrin Göring-Eckardt (GRÜNE)
    • Dr. Heinz-Joachim Schneider (REP)
    • Andreas Eifler (MLPD)
    • Karl-Edmund Vogt (ödp)
    • Daniel Schultheiß (PIRATEN)

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Antwort von Olaf Möller (Bündnis 90 / Die Grünen, Kreisvorschlag)

Sehr geehrter Herr Gothe,

ich bin sicher kein Experte auf dem von Ihnen angesprochenen Gebiet. Allerdings würde ich mich als ausgesprochen liberal (man muss dafür nicht in der FDP sein!) bezeichnen und kann Ihnen sagen, dass für mich das Lebenspartnerschaftsgesetz in gewisser Weise die größte Leistung der Rot-Grünen Bundesregierung war. Sicher werden Sie noch viele Mängel in diesem Gesetz sehen und sicher gab es auch andere richtungweisende Entscheidungen in dieser Zeit, wie z.B. das Erneuerbare-Energien-Gesetz, aber mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft wurde gesellschaftspolitisch ein riesiger Schritt gemacht raus aus dem Mief des kleinbürgerlichen Deutschtums hin zu einer modernen, offenen und liberalen Gesellschaft. Ich schreibe die Antworten zu Ihren Fragen, soweit sie mir möglich sind, in den Text.

Freundliche Grüße.
Olaf Möller

  1. Planen Sie eine Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen in allen Bundesgesetzen?

    ... "Planen" kann man das nicht so richtig nennen, aber ich bin entschieden dafür.

  2. Unterstützen Sie eine Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Orientierung und Identität"?

    Ja.

  3. Erachten Sie eine Reform des Transsexuellengesetzes für notwendig? Planen Sie in der folgenden Legislaturperiode eine Reform, und wenn ja, mit welchen Änderungen?

    Wenn ich Ihre Einleitung lese, ist eine Reform sicher notwendig. Allerdings bin ich mit der Materie zu wenig vertraut.

  4. Welche finanziellen Mittel wollen Sie Aufklärungsprojekten und wissenschaftlichen Studien zur Verfügung stellen? Wie kann für Sie darüber hinaus eine weitere Unterstützung dieser Projekte aussehen (z.B. Förderung Ehrenamt)?

    Aufklärungsprojekte sind sinnvoll und nach wie vor absolut notwendig. Sie müssen ausreichend finanziell abgesichert sein. Genauer kann ich mich auf Grund fehlender Sachkenntnis hinsichtlich der notwendigen Mittel dazu leider nicht äußern.

  5. Sind Sie bereit, sich für eine Rehabilitierung der nach 1945 wegen einvernehmlichen homosexuellen Handlungen verurteilten Menschen einzusetzen?

    Auf jeden Fall.

  6. Welche Möglichkeiten zur weltweiten Aufhebung von LSBT-bezogener Diskriminierung sehen Sie? Werden Sie sich für eine Anwendung der Yogyakarta-Prinzipien durch die künftige Bundesregierung einsetzen?

    Die Bundesrepublik muss sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch international dafür einsetzen, dass die allgemeinen Menschenrechte wirklich für alle Menschen gelten.

Waldorfpädagogik Ostthüringen e.V.
Olaf Möller, Geschäftsführer
Alte Hauptstraße 15, 07745 Jena
Fernsprecher +49-3641-293711, Fernkopie +49-3641-293750

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Antwort der FDP Thüringen

  1. Planen Sie eine Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen in allen Bundesgesetzen?

    Die FDP setzt sich für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ein. Das geltende Recht legt gleichgeschlechtlichen Paaren insgesamt weitgehende Verpflichtungen auf, ohne ihnen andererseits entsprechende Rechte zu gewähren. So finden beispielsweise die Unterhaltsverpflichtungen der Lebenspartner untereinander einkommenssteuerrechtlich keinerlei Entsprechung. Im Fall von sozialer Bedürftigkeit sind die Lebenspartner zur gegenseitigen Fürsorge verpflichtet. Sie bilden damit eine Einstandsgemeinschaft und entlasten Staat und Gesellschaft. Die rechtlichen Benachteiligungen von Lebenspartnern insbesondere im Steuerrecht und im Beamtenrecht müssen daher beseitigt werden. In der 16. Wahlperiode hat die FDP bereits in einem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag die Gleichstellung bei der Erbschaftsteuer auch hinsichtlich der Steuersätze beantragt. Mit der sog. Maruko-Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof den Mitgliedstaaten Vorgaben zur Gleichstellung gemacht, die dringend der Beachtung im nationalen Recht bedürfen. Alle Lebensgemeinschaften, in denen die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, sind wertvoll und müssen von Staat und der Gesellschaft unterstützt werden. Wer gleiche Pflichten hat, verdient auch gleiche Rechte.


  2. Unterstützen Sie eine Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Orientierung und Identität“?

    Die gemeinsame Verfassungskommission hat in der 12. Wahlperiode die Aufnahme eines Differenzierungsverbotes im Grundgesetz wegen sexueller Identität abgelehnt. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass der Wortlaut der Verfassung in Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 1 Abs. 1 GG wie auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits ausreichenden Schutz für Homosexuelle bieten. In der Tat ist fraglich, welchen konkreten Schutz eine Erweiterung von Artikel 3 Abs. 3 GG bieten soll. Eine Grundgesetzänderung weckt regelmäßig große Erwartungen, die letztlich enttäuscht würden, wenn sich die Änderung auf eine bloße Signalwirkung mit appellativer Funktion beschränkt. Eine Grundgesetzänderung ist nur auf Grund einer Zweidrittelmehrheit möglich. Die erforderliche Zustimmung von CDU/CSU kann dabei auf lange Sicht als ausgeschlossen gelten. Die SPD streut den Betroffenen daher Sand in die Augen, wenn sie suggeriert, eine entsprechende Grundgesetzänderung sei in der kommenden Wahlperiode möglich. Insbesondere die Bundesjustizministerin lenkt dabei von ihrem eigenen Versagen ab. Es ist der Ministerin in der Regierung nicht gelungen, sich in der 16. Wahlperiode für eine rechtliche Verbesserung von Lebenspartnerschaften einzusetzen. Sie konnte gegenüber Bundesinnenminister Schäuble nicht die Gleichstellung von Beamten im Dienstrechtsneuordnungsgesetz durchsetzen. Weder im Beamtenrecht, noch im Steuer- oder Adoptionsrecht ist es zu Fortschritten gekommen. Durch Reformen im Lebenspartnerschaftsrecht kann den betroffenen Paaren jedoch sehr konkret in ihrer täglichen Lebenssituation geholfen werden.

  3. Erachten Sie eine Reform des Transsexuellengesetzes für notwendig? Planen Sie in der folgenden Legislaturperiode eine Reform, und wenn ja, mir welchen Änderungen?

    Die FDP hat in den vergangenen Jahren immer wieder eine umfassendere Reform des Transsexuellengesetzes gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in mehreren Entscheidungen mit dem Transsexuellengesetz befasst und dabei zentrale Regelungen für verfassungswidrig angesehen. Eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist bis heute überwiegend nicht erfolgt. Dies ist ein Skandal und eine Demütigung für die Betroffenen, die sich von einer Reform eine Verfahrenserleichterung und eine Entbürokratisierung erhoffen. Ziel einer Reform des Transsexuellengesetzes muss die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen sein. Dazu gehören aus Sicht der FDP unter anderem eine Beschleunigung des Verfahrens, eine Änderung des Verfahrens zur Begutachtung sowie der Verzicht auf das Erfordernis der dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit und des geschlechtsverändernden operativen Eingriffs.

  4. Welche finanziellen Mittel wollen Sie Aufklärungsprojekten und wissenschaftlichen Studien zur Verfügung stellen? Wie kann für Sie darüber hinaus eine weitere Unterstützung dieser Projekte aussehen (z.B. Förderung Ehrenamt)?

    Die FDP will eine Stiftung auf den Weg bringen, die die homosexuelle Bürger- und Menschenrechtsarbeit sowie die interdisziplinäre Forschung über Homosexualität und Geschlechterfragen fördert.
    Viele Jugendliche, die sich ihrer Homosexualität bewusst werden, sind oft mit ihren Sorgen und Nöten allein. Insbesondere in der Coming-out Phase ist es wichtig, dass sie Ansprechpartner haben, um sich vertrauensvoll über ihre Erfahrungen austauschen zu können. In vielen Städten gibt es spezielle Jugendzentren, die sich an schwule und lesbische Jugendliche wenden und die zielgruppenspezifische Beratung und Hilfe anbieten. Diese Jugendzentren leisten wertvolle Arbeit und begleiten Jugendliche in einer schwierigen Phase.  Es ist daher wichtig, dass freie Hilfs-, Beratungs- und Betreuungsinstitutionen durch finanzielle Absicherung und bedarfgerechten Ausbau unterstützt werden.
    Für Liberale ist bürgerschaftliches Engagement Ausdruck einer lebendigen Bürgerkultur. Ziel der FDP ist die Schaffung von Freiräumen für bürgerschaftliche Organisationen. Die FDP will neue innovative Ansätze des bürgerschaftlichen Engagements fördern. Hierzu gehört eine das Engagement unterstützende Infrastruktur.

  5. Sind Sie bereit, sich für eine Rehabilitierung der nach 1945 wegen einvernehmlichen homosexuellen Handlungen verurteilten Menschen einzusetzen?

    Die FDP hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass die nach 1945 in der BRD ergangenen Urteile wegen § 175 StGB aus heutiger Sicht auf völliges Unverständnis stoßen und geeignet waren, Biographien zu zerstören. Bereits 2000 hat der Deutsche Bundestag in einer Entschließung festgestellt, dass die Verfolgung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen gegen die europäische Menschenrechtskonvention und nach heutigem Verständnis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes verstößt. Der Deutsche Bundestag hat darüber hinaus bekannt, dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihren Menschenrechten verletzt worden sind. Der Bundestag hat damit klar und eindeutig Stellung bezogen zu den Menschenrechtverletzungen in Deutschland auch nach 1945. Die Verurteilungen nach 1945 wegen § 175 StGB entfalten heute keine Rechtswirkungen mehr. Die Tilgung aus den Strafregistern ist längst erfolgt. Ein Nachweis einer Verurteilung wegen § 175 StGB kann daher heute nicht mehr erbracht werden. In den polizeilichen Führungszeugnissen taucht die Verurteilung folglich nicht mehr auf. Mit der Entschließung aus dem Jahr 2000 hat der Deutsche Bundestag bereits einen Weg gesucht, um den Opfern ihre Ehre wiederzugeben und sich bei all denen zu entschuldigen, die im Namen des Staates zu leiden hatten und denen Unrecht widerfahren ist.

  6. Welche Möglichkeiten zur weltweiten Aufhebung von LSBT-bezogener Diskriminierung sehen Sie? Werden Sie sich für eine Anwendung der Yogyakarta-Prinzipien durch die künftige Bundesregiering einsetzen?

    Freiheitsrechte und Menschenrechte sind unteilbar. Sie gelten für alle Menschen, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung. Das Bemühen um die Verwirklichung von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechten darf nicht als Rechtfertigung für die Einschränkung der bürgerlichen und politischen Freiheitsrechte missbraucht werden. Die universale Geltung der Menschenrechte kann nicht mit dem Hinweis auf kulturelle Traditionen eingeschränkt werden. Das Verbot von Folter, politischer oder religiöser Verfolgung sowie Verfolgung auf Grund der sexuellen Identität oder ethnischer Herkunft ist nicht verhandelbar. Dennoch werden die Menschenrechte von Schwulen und Lesben in vielen Ländern der Welt verletzt und missachtet. Um gegen diese Menschenrechtsverletzungen entschlossen vorzugehen, muss sich Deutschland stärker mit seinen Partnern auf internationaler Ebene abstimmen. Durch die Globalisierung rücken Menschenrechte auch in anderen Regionen der Welt stärker ins Bewusstsein. Dies erhöht die Chancen Menschenrechtsanliegen aktiv in anderen Ländern anzusprechen. Alle Staaten müssen ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachkommen, UN-Überwachungsmechanismen zulassen und mit den Sonderberichterstattern zusammenarbeiten. Versuchen einzelner Staaten, die Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen einzuschränken, muss eine strikte Absage erteilt werden. Die Achtung der Menschenrechte ist das Fundament für die demokratische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung jedes Landes. Körperliche und geistige Unversehrtheit, Gedanken und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind unveräußerliche Prinzipien liberaler Menschenrechtspolitik. In unserer Menschenrechtspolitik wenden wir uns gegen Verfolgung und Ausgrenzung auf Grund der Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder sexuelle Orientierung. Deshalb setzt sich die FDP für Gleichberechtigung und Toleranz ein und richtet ihre politischen Maßnahmen im In- und im Ausland an menschenrechtlichen Leitlinien aus.
    Die FDP setzt sich auch für eine verstärkte Einbeziehung der globalen Zivilgesellschaft in die Arbeit der Vereinten Nationen ein. Selbstverständlich müssen auch schwul-lesbische Organisationen, die eine aktive Menschenrechtsarbeit betreiben, im offiziellen Akkreditierungsverfahren der UN berücksichtigt werden. Die Glaubwürdigkeit Deutschlands steht in direktem Zusammenhang mit dem konsequenten Eintreten für die Menschenrechte. Die Yogyakarta-Prinzipien leisten hier einen wertvollen Beitrag, da sie die Rechte von Minderheiten stärker im Bewusstsein der Völkergemeinschaft verankern. Sie sind eine wichtige Leitschnur für die Menschenrechtspolitik. Deutschland muss daher die Yogyakarta-Prinzipien in der auswärtigen Politik berücksichtigen und sich für ihre internationale Anerkennung einzusetzen. Auch die Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Ländern muss sich stärker an der Einhaltung von Menschenrechten von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgendern ausrichten.

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Antwort von Daniel Schultheiß (Piratenpartei Thüringen)

Hallo Grit,

vielen Dank für euren Brief. Leider habe ich im Moment viel um die Ohren. Mit etwas Verspätung, aber dafür sehr gerne beantworte ich im Folgenden eure Fragen.

Nach meinem Verständnis erwartet ihr eine Antwort aus meiner Sicht, weswegen ich noch eines vorweg geben möchte. Die Piratenpartei Deutschland, genau wie ihr Landesverband Thüringen setzen sich für eine moderne und damit natürlich auch diskriminierungsfreie Gesellschaft und Politik ein. Jedoch ist vieles, was für uns selbstverständlich ist, gesellschaftlich oder politisch noch lange nicht so.

  1. Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen

    Bestrebungen dieser Art muss man a. unterstützen und b. weiter voran treiben. Gerade da eingetragenen Lebenspartnerschaften u.U. verschiedene Pflichten eingeräumt werden, auf Seiten der Rechte jedoch eine erhebliche Lücke klafft.

  2. Art. 3, Abs. 3 GG

    Wie oben bereits erwähnt, sind auch für mich verschiedene Dinge selbstverständlich, die im GG gesondert aufgezählt werden müssen. Meiner Meinung muss jede Diskriminierung oder Benachteiligung - egal ob welcher Faktoren - grundrechtlich ausgeschlossen sein. Dass diese Faktoren einzeln genannt werden müssen, ist eigentlich schon schlimm genug. Dennoch würde ich natürlich Bestrebungen der Präzisierung sehr gerne unterstützen.

  3. Reform des Transsexuellengesetzes

    Nach meinem Kenntnisstand gibt es bereits mehrere Urteile des BVerG mit klaren Hinweisen zur Anpassung des TSG. Ebenso spricht der Menschenrechtskommissar des Europarates von Widersprüchen mit EU-Recht. Das bedeutet, dass eine Reform offensichtlich notwendig ist.

  4. AIDS Aufklärung

    AIDS-Aufklärung ist angesichts des Risikos der Erkrankung unverzichtbar. Aufgrund fehlender Informationen, welche Mittel momentan für Aufklärung und Forschung eingesetzt werden, kann ich keine Aussage dazu treffen, ob eine Steigerung sinnvoll und möglich ist.
    Die Förderung von Ehrenämtern finde ich unabhängig der Zielsetzung sehr wichtig, denn häufig sind diese Arbeiten in ihren Wert nicht in Geld umzurechnen. Dennoch ist Ehrenamt natürlich Ehrenamt und nicht bezahltes Amt. Ich könnte mir aber u.U. steuerliche Erleichterungen (erhöhte Werbungskosten, etc.) als Förderung für solche Ämter vorstellen. Auf der anderen Seite können derart bedeutende Ämter durchaus häufiger mit bestimmten Auszeichnungen o.Ä. versehen werden.

  5. §175 StGB

    Gerade die zwischen den Jahren 1950 bis 1970 extrem hohe Anzahl an Verurteilungen (über Vorkriegsniveau!) ist eine Schande für unser Rechtssystem und nachweislich ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dieser Bewertung schloss sich der Bundestag bereits im Jahr 2000 an. Dies führte jedoch nicht zu einer Rehabilitierung Betroffener. Gerne unterstütze ich entsprechende Bestrebungen.

  6. LSBT-bezogene Diskriminierung

    Hier muss ich mich wieder auf meine Vorbemerkung beziehen. Leider ist es offensichtlich im Jahr 2009 noch nicht üblich, dass sowohl Menschenrechte, als auch Anti-Diskriminierungsbestrebungen für jeden Menschen, in jedem Land gleich gelten. Alleine die Notwendigkeit Menschenrechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Identitäten explizit erwähnen zu müssen, ist eine Schande. Heißen sie doch eigentlich Menschenrechte und sind somit auf alle Menschen anzuwenden.
    Betreffend bestimmter EU-Länder, in denen Diskriminierung - ob gesetzlich geregelt oder gesellschaftlich Gang und Gebe - statt findet, muss eben jene EU auf die Umsetzung der Menschenrechtskonvention pochen, zur Not mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Außerdem muss genau dort auch die gesellschaftliche Aufklärung besonders intensiv betrieben werden.
    Betreffend der Länder außerhalb der EU kann im Prinzip nur die UNO - ein Tiger ohne Zähne - tätig werden. Hier müssen jene Länder mit gutem Beispiel voran gehen, in denen Diskriminierung schon zu den Fremdwörtern zählt.

Ich hoffe, ich konnte eure Fragen hinreichend beantworten. Schließen möchte ich erst mit einem Dank, dass Queerweg das Projekt "Wahlprüfsteine" durchführt. Denn politische Meinungsbildung gehört zur Demokratie. Durch diese kann sich jeder Wähler ein eigenes Bild machen und anschließend von seiner Stimme Gebrauch machen. Denn genau das ist wichtig: Wählen gehen!

Viele Grüße
Daniel

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Antwort von Karl-Josef Wasserhövel (Kreiswahlvorschlag im Wahlkreis Treptow-Köpenick)

Sehr geehrte Frau Ronneburg,

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 31. August 2009 übersende ich Ihnen im Namen von Kajo Wasserhövel unsere Antworten auf Ihren Wahlprüfstein.
Gemeinsam mit unserer Bundestagsfraktion haben wir für die Beantwortung der Wahlprüfsteine bei der diesjährigen Bundestagswahl ein einheitliches zentrales Verfahren vereinbart.
Wir freuen uns daher über Ihr Interesse an unserem Regierungsprogramm.
Für uns sind Ihre Forderungen und Anliegen, wie auch die von anderen gesellschaftlichen Gruppierungen, Vereinen, Verbänden und Institutionen, ein wichtiger Impuls für unsere zukünftige Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Karola Raabe

 

Antworten der SPD zum Fragenkatalog
von
QueerWeg, c/o Matthias Gothe

zu Frage 1:

Wir werden den Respekt gegenüber Homo-, Bisexuellen und Transgender fördern und Vorurteile in der Gesellschaft abbauen. Den von uns beschrittenen Weg der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften werden wir konsequent weiter gehen. Auf Bundesebene konnten wir in der großen Koalition das Erbschaftsrecht für lesbische und schwule Paare modernisieren. Endlich werden hier Lebenspartner nicht mehr wie Fremde behandelt, sondern haben die gleichen Freibeträge wie Eheleute.

Auch die Regelungen, die 2000 an der konservativen Bundesratsmehrheit gescheitert sind (siehe Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz), werden wir weiter verfolgen. Unser Ziel ist es, das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen und bestehende Benachteiligungen abzuschaffen. Wir meinen, wer die gleichen Pflichten hat wie Eheleute, soll auch die gleichen Rechte haben.

In der Konsequenz heißt das, dass die für Eheleute gewährten besonderen Regelungen auch für Paare gelten, die im Stand der eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Bezüglich der Familiengründung steht für die SPD nicht der Personenstand, sondern allen voran das Kindeswohl im Vordergrund. Familie ist da, wo Kinder sind! Die SPD hat sich schon immer für eine Politik der Teilhabe, der Gerechtigkeit und der Vielfalt der Lebensentwürfe starkgemacht

zu Frage 2:

Die Initiative der Aufnahme des Kriteriums „sexuelle Identität“ in den Katalog der Diskriminierungsverbote ist konsequent. Schon mit unserem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben wir dieses Diskriminierungskriterium für den arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich festgeschrieben. Hierdurch werden die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und intersexuellen Menschen besser geschützt.

Wir wollen, dass das Grundgesetzt, so wie durch die bereits in Artikel 3 Absatz 3 aufgeführten Kriterien, auch bezüglich der sexuellen Identität einen grundsätzlichen und hinreichenden Schutz vor unzumutbarer Ungleichbehandlung gibt. Um die Gleichstellung sexueller Minderheiten dauerhaft zu sichern, ist die Aufnahme des Merkmals 'sexuelle Identität' in den Artikel 3 des Grundgesetzes richtig und geboten.

zu Frage 3:

Die SPD hält die Reform de Transsexuellengesetz (TSG) für notwendig. Leider ist es dem in der Sache federführenden Bundesinnenministerium in der aktuellen Legislaturperiode nicht gelungen, in Zusammenarbeit mit den Betroffenen bzw. ihren Verbänden eine sachgerechte Reform des TSG zu konzipieren und umzusetzen.

In der kommenden Wahlperiode wird sich die SPD für eine solche Reform engagieren. Wichtig ist, dass das neue Gesetz sich endlich an der Lebenswirklichkeit von Transsexuellen orientiert.

zu Frage 4:

Der Bundesregierung ist die HIV-Prävention ein sehr wichtiges Anliegen. Angesichts der steigenden HIV-Neuinfektionen haben wir die Ausgaben für die HIV-Prävention seit 2007 um 4 Mio. jährlich auf nunmehr 13,2 Mio Euro (2009) erhöht. Mit diesen Mitteln wird die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Deutschen Aidshilfe durch das BMG maßgeblich finanziert. (Die BZgA erhält zusätzlich Mittel der PKV, die DAH erhält zusätzlich Spenden und verfügt über Eigenmittel.)

Die Gruppe der Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) ist die derzeit wichtigste Zielgruppe der deutschen HIV-Prävention. Die Bundesregierung hat sich im Aktionsplan der Bundesregierung verpflichtet, die HIV-Prävention für die Gruppe der MSM zu stärken. Die DAH wurde durch die BZgA beauftragt, eine zielgruppenspezifische Kampagne für die Gruppe der MSM auszuarbeiten. Die Kampagne "Ich Weiss Was Ich Tu" www.iwwit.de ist im letzten Jahr gestartet und soll zunächst bis 2010 laufen. Sie wird wissenschaftlich begleitet. Abhängig von den Ergebnissen der Kampagne wird die Bundesregierung prüfen, ob es weiterhin notwendig ist, dieses zielgruppenspezifische Konzept fortzusetzen und/oder auszubauen.

Die HIV-Präventionsarbeit kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn sie auch auf Landes- und kommunaler Ebene angemessen finanziert wird. Einige Länder haben ihre Etats in den vergangenen Jahren ebenfalls erhöht. Andere, wie z.B. Baden-Württemberg, leider nicht. Aber auch die Kommunen sind gefordert, eine angemessene Finanzierung der regionalen Aidshilfen sicherzustellen.

Die finanzielle Ausstattung der regionalen Aidshilfen kann die Bundesregierung nicht gesetzlich anordnen. Wir haben eine föderale Struktur in Deutschland, die im Grundgesetz festgeschrieben ist. Die Länder und Kommunen haben ihre Aufgaben in eigener Hoheit zu erfüllen und hierfür auch die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Die Bundesregierung wird jedoch weiterhin an die Länder- und Kommunen appellieren ihren Beitrag bei der HIV-Prävention zu leisten. Einige Länder haben im letzten Jahr die Etats ebenfalls erhöht.

zu Frage 5:

Die Frage der Rehabilitierung wird immer noch diskutiert. Grundsätzlich ist es aus staatspolitischen Erwägungen äußerst schwierig, Rechtsprechung der Bundesrepublik ex post als „Unrecht“, gar als „fortgeltendes NS-Unrecht“ einzustufen. Die Gesellschaft hat sich seit den Zeiten, da Homosexualität allgemein und selbstverständlich als sittenwidrig angesehen wurde, sehr stark zum Besseren geändert, und das spiegelt sich auch in Gesetzgebung und Rechtsprechung wider.

Eine finanzielle Entschädigung wird aber nicht durchsetzbar sein. Ein Vergleich mag verdeutlichen, warum: bis in die 70er Jahre galt im Ehescheidungsrecht das Schuldprinzip. Aber nur, weil sich die gesellschaftlichen Ansichten und damit auch das Recht geändert haben, kann man nicht all jenen, die vor der entsprechenden Gesetzesreform „schuldig“ geschieden wurden,
eine finanzielle Entschädigung zusprechen. So unbefriedigend und schmerzhaft diese Situation für die Betroffenen ist, so sehr ist sie eben auch ein Ergebnis der überragenden Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips. Die SPD ist sich natürlich darüber bewusst, dass dies angesichts der demütigenden und aus heutiger Sicht menschenrechtsverletzenden Erlebnisse der Betroffenen keinen Trost bietet. Insbesondere unter Federführung des AK Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos) wird daran gearbeitet, eine Lösung zu finden, die den Betroffenen doch noch hinreichend gerecht wird.

zu Frage 6:

Wir nehmen den Umstand nicht hin, dass heute noch in rund 80 Staaten der Erde Homosexualität strafrechtlich verfolgt wird und in fast 10 Staaten sogar mit der Todesstrafe bedroht ist. Wir setzen uns aktiv für die Verhinderung der Verfolgung Angehöriger sexueller Minderheiten ein. Auf internationaler Ebene wollen wir die Umsetzung der Yogyakarta-Prinzipien befördern. Aber mit besorgtem Blick auf verbotene und gewaltsam aufgelöste Demonstrationen von Lesben und Schwulen innerhalb der EU, werden wir unseren Einfluss über die Kommission und die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament nutzen, um auch vor unserer Haustür auf die Einhaltung von Gleichberechtigung und Toleranz zu achten.

Im Rahmen des geltenden Beitrittsverfahrens zur Europäischen Union ist durch den sogenannten „Acquis communautaire“ sicher gestellt, dass ausnahmslos alle erlassenen Rechtsakte der EU von den um Aufnahme bemühten Länder verbindlich umzusetzen sind. Jedes der Gemeinschaft hinzutretendes Land muss also auch alle Verordnungen und Richtlinie, die die EU jemals im Bereich Gleichstellung und Antidiskriminierung erlassen hat beachten und umsetzen. In der Rechtstheorie gilt das heute für 27 Länder, gleichwohl zeigt die Rechtspraxis, dass hier in einigen Ländern noch dringender Verbesserungsbedarf besteht. Die SPD wird ihren Einfluss geltend machen, dass auch hier ein gleiches, hohes Niveau realisiert wird.

 

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Antwort von Ralph Lenkert (Kreiswahlvorschlag DIE LINKE.)

Ihr Schreiben zu Wahlprüfsteinen

Jena, den 18. September 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

im folgenden möchte ich Ihre Wahlprüfsteine beantworten.

Frage 1.
Diese Ungleichbehandlungen müssen aufgehoben werden. Regelungen, die diskriminieren, lehne ich ab.

Frage 2.
Es muss eine bundesrechtliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften erfolgen. Dazu sollten die Möglichkeiten, die das Grundgesetz bietet, ausgeschöpft werden.

Frage 3.
Der Diskurs um diese Fragen muss forciert werden. Gemeinsam mit Betroffenen und Experten sind mögliche Neuerungen des Transsexuellengesetzes sachlich zu diskutieren. Priorität dabei muss die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen haben.

Frage 4.
Die Projekte der Aufklärungsarbeit müssen hinreichend finanziert werden, um ihre wichtige Arbeit in guter Qualität durchführen zu können. Eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel ist in jedem Fall nötig. Ich werde mich dafür stark machen.

Frage 5.
Ja! Mit einer Rehabilitierung dürfen wir nicht länger warten. Homosexuelle Liebe wurde zu Unrecht in der BRD kriminalisiert.

Frage 6.
Menschenrechtsgruppen sind in ihren Bemühungen gegen bestehende Diskriminierungen stärker als bisher zu unterstützen. Die Yogyakarta-Prinzipien können als Orientierung dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Lenkert

Hallo Grit,

vielen Dank für euren Brief. Leider habe ich im Moment viel um die Ohren. Mit etwas Verspätung, aber dafür sehr gerne beantworte ich im Folgenden eure Fragen.

Nach meinem Verständnis erwartet ihr eine Antwort aus meiner Sicht, weswegen ich noch eines vorweg geben möchte. Die Piratenpartei Deutschland, genau wie ihr Landesverband Thüringen setzen sich für eine moderne und damit natürlich auch diskriminierungsfreie Gesellschaft und Politik ein. Jedoch ist vieles, was für uns selbstverständlich ist, gesellschaftlich oder politisch noch lange nicht so.

1. Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen
Bestrebungen dieser Art muss man a. unterstützen und b. weiter voran treiben. Gerade da eingetragenen Lebenspartnerschaften u.U. verschiedene Pflichten eingeräumt werden, auf Seiten der Rechte jedoch eine erhebliche Lücke klafft.

2. Art. 3, Abs. 3 GG
Wie oben bereits erwähnt, sind auch für mich verschiedene Dinge selbstverständlich, die im GG gesondert aufgezählt werden müssen. Meiner Meinung muss jede Diskriminierung oder Benachteiligung - egal ob welcher Faktoren - grundrechtlich ausgeschlossen sein. Dass diese Faktoren einzeln genannt werden müssen, ist eigentlich schon schlimm genug. Dennoch würde ich natürlich Bestrebungen der Präzisierung sehr gerne unterstützen.

3. Reform des Transsexuellengesetzes
Nach meinem Kenntnisstand gibt es bereits mehrere Urteile des BVerG mit klaren Hinweisen zur Anpassung des TSG. Ebenso spricht der Menschenrechtskommissar des Europarates von Widersprüchen mit EU-Recht. Das bedeutet, dass eine Reform offensichtlich notwendig ist.

4. AIDS Aufklärung
AIDS-Aufklärung ist angesichts des Risikos der Erkrankung unverzichtbar. Aufgrund fehlender Informationen, welche Mittel momentan für Aufklärung und Forschung eingesetzt werden, kann ich keine Aussage dazu treffen, ob eine Steigerung sinnvoll und möglich ist.
Die Förderung von Ehrenämtern finde ich unabhängig der Zielsetzung sehr wichtig, denn häufig sind diese Arbeiten in ihren Wert nicht in Geld umzurechnen. Dennoch ist Ehrenamt natürlich Ehrenamt und nicht bezahltes Amt. Ich könnte mir aber u.U. steuerliche Erleichterungen (erhöhte Werbungskosten, etc.) als Förderung für solche Ämter vorstellen. Auf der anderen Seite können derart bedeutende Ämter durchaus häufiger mit bestimmten Auszeichnungen o.Ä. versehen werden.

5. §175 StGB
Gerade die zwischen den Jahren 1950 bis 1970 extrem hohe Anzahl an Verurteilungen (über Vorkriegsniveau!) ist eine Schande für unser Rechtssystem und nachweislich ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dieser Bewertung schloss sich der Bundestag bereits im Jahr 2000 an. Dies führte jedoch nicht zu einer Rehabilitierung Betroffener. Gerne unterstütze ich entsprechende Bestrebungen.

6. LSBT-bezogene Diskriminierung
Hier muss ich mich wieder auf meine Vorbemerkung beziehen. Leider ist es offensichtlich im Jahr 2009 noch nicht üblich, dass sowohl Menschenrechte, als auch Anti-Diskriminierungsbestrebungen für jeden Menschen, in jedem Land gleich gelten. Alleine die Notwendigkeit Menschenrechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Identitäten explizit erwähnen zu müssen, ist eine Schande. Heißen sie doch eigentlich Menschenrechte und sind somit auf alle Menschen anzuwenden.
Betreffend bestimmter EU-Länder, in denen Diskriminierung - ob gesetzlich geregelt oder gesellschaftlich Gang und Gebe - statt findet, muss eben jene EU auf die Umsetzung der Menschenrechtskonvention pochen, zur Not mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Außerdem muss genau dort auch die gesellschaftliche Aufklärung besonders intensiv betrieben werden.
Betreffend der Länder außerhalb der EU kann im Prinzip nur die UNO - ein Tiger ohne Zähne - tätig werden. Hier müssen jene Länder mit gutem Beispiel voran gehen, in denen Diskriminierung schon zu den Fremdwörtern zählt.

Ich hoffe, ich konnte eure Fragen hinreichend beantworten. Schließen möchte ich erst mit einem Dank, dass Queerweg das Projekt "Wahlprüfsteine" durchführt. Denn politische Meinungsbildung gehört zur Demokratie. Durch diese kann sich jeder Wähler ein eigenes Bild machen und anschließend von seiner Stimme Gebrauch machen. Denn genau das ist wichtig: Wählen gehen!

Viele Grüße
Daniel