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Hintergrund
Menschen, die nach 1945 aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden und/ oder außerordentliche negative Beeinträchtigungen erleiden mussten, können bis zum 21. Juli 2027 einen Antrag auf Entschädigung stellen (§§ 175, 175a StGB bzw. § 151 StGB-DDR). Insbesondere dank der jahrelangen Kämpfe von queeren Organisationen besteht heute die Erkenntnis, dass diese institutionalisierte LSBTIQ*-Feindlichkeit gegen Menschen- und Grundrechte verstieß.
(DieParagraphen kriminalisierten im juristischen Sinne gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen. Dieses Unrecht betraf aber nicht nur schwule und bisexuelle Cis-Männer bzw. in der DDR Cis-Frauen. Es fand eine weitreichende Kriminialisierung aller Menschen statt, die bei Geburt auf das männliche bzw. dem weibliche Geschlecht festgelegt wurden und einvernehmlichen Sex mit Menschen mit gleichem Geschlechtseintrag hatten. Die Paragraphen betrafenfolglich auch unter anderem trans*Frauen, die Sex mit Menschen mit männlichen Geschlechtseintrag hatten.)
 
Ziele/ unsere Aufgaben: 
Als LSBTIQ*-Koordinierungsstelle Thüringen wirken wir daran mit, dass möglichst viele Betroffene von ihrem Recht auf Entschädigung erfahren. Uns ist aber auch eine allgemeine Aufklärung (insbesondere im Bereich der Senior*innenhilfe) wichtig, dass das jahrelange Unrecht immer noch Biografien und das gesellschaftliche Klima prägt. Hierfür machen wir Öffentlichkeitsarbeit und greifen das Thema in (Fach-)Veranstaltungen auf. 
 

Kontakt:
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