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Das 1980 verabschiedete Transsexuellengesetz (TSG) regelt die rechtlichen Möglichkeiten zur Transition, genauer zur Änderung der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung bzw. zur Änderung des Vornamens an die empfundene Geschlechtszugehörigkeit. In mehreren Entscheidungen hat sich das Bundesverfassungsgericht mit verschiedenen Vorschriften des TSG befasst und zahlreiche dieser für verfassungswidrig erklärt.

Selbstvertretungsorganisationen von trans*, nicht-binären und intergeschlechtlichen Personen kritisieren auch die verbliebenen Passagen des TSG und erfahren dabei Unterstützung auch von diversen psychotherapeutischen und medizinischen Fachgesellschaften. Im Mittelpunkt steht hierbei insbesondere das Begutachtungs- und gerichtlichen Verfahrens. Vor dem Hintergrund der aus Forschung und Praxis bekannten Tatsache, dass die Auskunft über ihren geschlechtlichen Personenstand nur von der Person selbst kommen kann, wird schon lange ein Selbstbestimmungsrecht gefordert.

Mit dem durch das Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium vorgelegten Referentenentwurf soll das TSG durch ein Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) abgelöst werden. Wir begrüßen ausdrücklich die Bestrebungen zur Abschaffung des TSG sowie zur Einführung eines Selbstbestimmungsrechts.

 

Hier sammeln wir Stellungnahmen (die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):