Eingabehilfen öffnen

  • Vielfalt in Thüringen sichern!
    Nicht erst seit den Landtagswahlen ist klar: Queeres Leben in Thüringen ist akut bedroht. Umso wichtiger sind Orte, an denen Menschen zusammenkommen, sich austauschen, Hilfe erfahren und eigene Projekte und Ideen umzusetzen können. Durch Spenden und in unserer Crowdfundingkampagne kannst Du unseren Verein unterstützen. Wir zählen auf euch!
  • Queerer Dezemberkalender 2024
    Das Programm ist endlich online! Freu dich auf mehr als 30 unglaublich vielfältige Veranstaltungen in ganz Thüringen. Safe the Dates!
  • miteinanders

    Aufklärung an Schulen, Bildungs- und Jugend­ein­richtungen. Unser Team kommt mit jungen Menschen ins Gespräch, informiert über Vielfalt und hilft Vorurteile abzubauen.

  • Deine Spende für Vielfalt!

    Neben Födermitteln sind wir auf Spenden angewiesen, um unsere ehren- & hauptamtlichen Projekte am Leben zu halten. Deine Spende hilft für ein bunteres Thüringen!

  • Jetzt Mitglied werden!

    Gemeinsam mit Dir setzen wir uns ein für LSBTIQ* in Thüringen und fördern Sichtbarkeit sowie Akzeptanz.

Der Thüringer Landtag berät derzeit über zwei Gesetzesentwürfe zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Dadurch soll es gleichgeschlechtlichen Partnern im ganzen Bundesland ermöglicht werden, eine Lebenspartnerschaft im Standesamt zu begehen. Derzeit ist dies nur in kreisfreien Städten möglich.

Für ein schriftliches Anhörungsverfahren hat der Innenausschuss des Landtags „Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Jena & Umgebung“ nun um schriftliche Stellungnahme zu den beiden Gesetzesentwürfen gebeten. Diese kann hier nachgelesen werden. Weiter sind wir auch an deinen Ideen interessiert: Schreib uns einfach eine eMail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Die Gesetzesentwürfe zum Nachlesen:

Hier einige Hintergrundinformationen:

  • mit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) im Jahr 2001 konnten Lesben und Schwule erstmals eine bundesweit anerkannte Beziehung eingehen
  • Artikel 3 des LPartG bestimmt die Standesämter als zuständigen Behörden;
    gleichzeitig erlaubt der Artikel 23 eine Öffnungsklausel für landesrechtliche Sonderreglungen
  • diesen Weg ging der Freistaat Thüringen;
    2002 beschloss der Landtag ein Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz (ThürAGLPartG);
    danach sind die Kreisverwaltungen bzw. Landratsämter für die Begrünung und Eingehung der Lebenspartnerschaft zuständig;
  • bereits im Koalitionsvertrag (S. 48) vom Oktober 2009 haben CDU und SPD vereinbart, die Zuständigkeit den Standesämtern zuzuweisen